Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für unsere Verkäufe und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln (Incoterms® 2020)“ der Internationalen Handelskammer maßgeblich. Sie gelten als vom Besteller angenommen, wenn er nicht unverzüglich widerspricht. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden sind unwirksam; unser etwaiges Stillschweigen gilt in keinem Fall als Bestätigung. Alle späteren Geschäfte gelten auch ohne erneute ausdrückliche Bezugnahme auf diese Bedingungen mit der Auftragserteilung als zu diesen Bedingungen abgeschlossen.
Der Besteller ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, seine Vertragsrechte an Dritte zu übertragen. Unsere Angebote verstehen sich – wenn von uns nichts Abweichendes bestätigt wird – stets unverbindlich, insbesondere bleibt bei Werkslieferungen die Annahme des Auftrages durch das Lieferwerk ausdrücklich vorbehalten.
2. Lieferverpflichtung
Ereignisse, durch die Herstellung, Lieferung oder Transport der Ware unmöglich, behindert, wesentlich erschwert oder verteuert wird, sowie aus anderen Ursachen eintretende Änderungen der bei Vertragsabschluß bestehenden Verhältnisse oder Voraussetzungen geben uns das Recht, vom Vertrage zurückzutreten, die Lieferung aufzuschieben oder uns auf Teillieferung zu beschränken. Das gleiche gilt, wenn uns durch derartige Ereignisse nach Treu und Glauben nicht zumutbare Kosten entstehen. Als Behinderung usw. gelten insbesondere: Alle Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung und Krieg, Blockade, Absperrungen, politische Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streik bzw. Aussperrung, Fabrikationsschwierigkeiten des Herstellers, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen jeder Art, Maschinenbruch, Transportschwierigkeiten, z.B. verspätete oder ungenügende Wagengestellung, Sperrung von Stationen oder Eisenbahnlinien; Ausschuss während der Herstellung, welcher billigerweise nicht vorhergesehen werden konnte, ausgebliebene, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen seitens der Lieferanten des Verkäufers und dgl. Sollten unsere Lieferländer in einen Krieg geraten, einem Aufruhr oder Bürgerkrieg ausgesetzt werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht uns ebenfalls zu, wenn nachträglich handelsübliche Auskünfte und dgl. eine Insolvenz des Bestellers erwarten lassen oder wesentliche Veränderungen in seinen Geschäftsverhältnissen eintreten. In allen vorgenannten Fällen stehen dem Besteller keine Schadensersatz-, Wandelungs- oder Minderungsansprüche zu. Soweit wir aus Rechtsgründen dennoch haften, ist die Gesamtentschädigung auf 5 % des Wertes unserer betroffenen Lieferung beschränkt.
3. Lieferpreise und Zahlungen
Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Unsere Zuschläge und Rabatte berechnen sich jeweils vom Grundpreis ohne der gesetzlichen USt.
Alle Zahlungen sind gebührenfrei ausschliesslich per Bank Überweisung auf unser angegebenes IBAN-Konto in der Währung zu leisten, in der die Verkäufe abgeschlossen sind. Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten ab Werk. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug von Skonto, Porto, usw. zahlbar. Unberechtigte Abzüge werden ausnahmelos nachgefordert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins. Bundes-, Staats- oder sonstige Abgaben, Warenumsatzsteuer und dergleichen, die bei der Preisstellung nicht berücksichtigt worden sind, gehen zu Lasten des Bestellers.
Jede Aufrechnung gegenüber der Zahlungsverpflichtung mit vermeintlichen Gegen-ansprüchen oder jede Zurückbehaltung der Kaufpreisschuld ist ausgeschlossen. Bei Lieferung an Abnehmer, über deren Solvenz wir nicht genügend informiert waren, oder bei Verschlechterung ihrer Vermögenslage, behalten wir uns vor, jederzeit Vorauszahlung oder hinreichende Sicherstellung der Rechnungsbeträge zu beanspruchen. Das Recht, gegebenenfalls einen anderen Lieferweg zu wählen, bleibt vorbehalten und evtl. Mehrkosten gehen in allen Fällen zu Lasten des Käufers. Treten nach erfolgtem Vertragsabschluss höhere Fracht- oder Zolltarife bzw. neue oder höhere Ein- oder Ausfuhr-, sowie sonstige Abgaben in Kraft, so gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers, gleichgültig, ob es sich um freie oder unfreie FCA- oder CIP-Sendungen handelt. Alle Fristen dieses Absatzes laufen ohne besondere Erinnerung ab.
4. Lieferzeit
Für jede einzelne Bestellung oder Spezifikation wird die Lieferzeit besonders angegeben. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch ohne jede Verbindlichkeit festgelegt. Inverzugsetzung, Verzugsstrafen und Ersatzansprüche sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen. Der Besteller ist bei überschrittener Lieferzeit nicht berechtigt, den Auftrag rückgängig zu machen. Die Vertragsdauer bei Abrufaufträgen beträgt – wenn nicht anders vereinbart – maximal 12 Monate. Danach wird die noch zu liefernde Ware ohne Aufforderung des Bestellers von uns komplett ausgeliefert.
5. Liefergewicht und -menge
Als Gewicht ist das von uns ermittelte maßgeblich. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Stückzahl sind zulässig, dies gilt speziell bei Sonderanfertigungen.
6. Beanstandung und Haftung
Für etwaige während des Transportes entstandene Beschädigung einschließlich Verrostung oder Zerfressung ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf vertragsmäßige Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Beanstandungen sind uns nach Empfang unverzüglich schriftlich mitzuteilen; sie sind nur zulässig, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Insbesondere mit Benutzung und Verarbeitung gilt die Ware als handelsüblich anerkannt und übernommen; Vorbehalte sind unwirksam. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir die Wahl, für unveränderte Ware nach Rückgabe entweder kostenlos Ersatz zu liefern oder den Rechnungsbetrag zurückzuerstatten. Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Eine Rücknahme kann generell nur erfolgen, wenn die Ware in der für die Lagerung vorgesehenen, unbeschädigten Originalverpackung angeliefert wird. Das Siegel bzw. der Aufkleber dürfen nicht beschädigt sein und es dürfen keinerlei anderweitigen Beschriftungen auf den Artikeln oder Verpackungen angebracht sein. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Wir haften nicht für Sachmängel bei Lieferungen, die wir von Dritten beziehen; unberührt bleibt unsere Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Teilbeanstandungen geben dem Besteller kein Rücktrittsrecht oder sonstiges Recht hinsichtlich des Restes.
7. Versendung und Gefahrtragung
Erhalten wir vom Besteller keine besonderen Versandvorschriften, erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für die billigste Art und Weise. Sobald die Ware unser Werk verlassen hat oder 1 Woche nachdem wir Lieferbereitschaft erklärt haben, läuft oder lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei Franko-Preisstellung. Bei FCA-, CIP-, Franko- und dergleichen Abschlüssen ist der Verkäufer zu Vorlage von Frachten, Zöllen und dergleichen nicht verpflichtet.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde, auch bedingter und befristeter sowie auch unserer Saldoforderung, unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne, oder nach Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, mit anderen nicht uns gehörenden Materialien oder nach Verbindung/Vermischung weiterveräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfange im Voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend bestimmt ist.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Übersteigt der Wert die für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, dann sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz oder Wohnsitz zu verklagen. Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
10. Gültigkeit
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen treten an die Stelle aller früheren Bedingungen.
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